Angaben gemäß § 5 TMG:


Mr. Royalz

Philipp Planstedt

Zeitzer Straße 74
06667 Weißenfels

 

 


Telefonnummer: 0173/9946005
E-Mail-Adresse: Info@mr-royalz.com

Whats App : 0173/9946005

 

Im Facebook: Mr. Royalz

 

Im Instagram: @Mr.Royalz


Diese Homepage stellt lediglich eine Informationsplattform dar, sie ist kein Onlineshop
Auf dieser Seite werden keine Kaufverträge abgeschlossen.
Wir übernehmen für die Inhalte verlinkter Seiten keinerlei Haftung
Alle Angaben auf dieser Homepage sind ohne Gewähr. Fehler, Irrtümer und Änderungen sind ausdrücklich vorbehalten. Für fehlerhafte Angaben bzw. mögliche Folgen fehlerhafter Angaben übernimmt der Betreiber dieser Homepage keine Haftung.
Werden auf diesen Seiten Produkt-Bezeichnungen, Herstellernamen, Anbieternamen oder ähnliche Bezeichnungen bzw. Namen genannt, so ist davon auszugehen, dass diese rechtlich geschützt sind. Die Rechte der jeweiligen Eigentümer der Schutzrechte werden respektiert. Die Nennung von Produkt-Bezeichnungen, Herstellernamen, Anbieternamen oder ähnlichen Bezeichnungen bzw. Namen erfolgt - unabhängig davon in welchen Bestandteilen dieser Seiten bzw. der Site die Nennung erfolgt - ausschließlich zur Beschreibung bzw. Identifizierung der dargestellten bzw. beschriebenen Objekte und Sachverhalte sowie der Site selbst und lässt nicht auf eine allgemein freie Verwendbarkeit der genannten Produkt-Bezeichnungen, Herstellernamen, Anbieternamen oder ähnlichen Bezeichnungen bzw. Namen schließen.
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie zu der Auffassung gelangen, dass durch die Veröffentlichung oder die Nichtveröffentlichung von Bild- oder Textmaterialien oder durch andere diese Seiten betreffende Umstände eine Verletzung von Rechten bzw. geltenden Rechts erfolgt, teilen Sie selbst es dem Betreiber dieser Seiten bitte umgehend per E-Mail, per Post oder per Fax mit, damit der Betreiber die Möglichkeit erhält, für Abhilfe zu sorgen. Es ist in jedem Fall davon auszugehen, dass es nicht dem Willen des Betreibers dieser Seiten entspricht - und auch nicht erforderlich ist -, wenn die entsprechende Mitteilung auf für den Betreiber dieser Seiten kostenpflichtige Art und Weise - z. B. vermittels einer anwaltlichen Abmahnung - erfolgt.
Verstoßen einzelne Bestandteile der hier gegebenen Hinweise gegen geltendes Recht, so wird die Gültigkeit der übrigen Hinweise hierdurch nicht aufgehoben. Verstoßen einzelne Bestandteile dieser Hinweise gegen geltendes Recht, so sind sie durch Regelungen zu ersetzen, die den angestrebten Zweck der betreffenden Hinweise so weit wie möglich erfüllen.


 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

 

 

Alle zwischen der Mr.Royal´z (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträge liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen
(im folgenden AGB genannt) zugrunde:

 

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Fahrzeugreinigung, Fahrzeugpflege etc.
1.2. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform.
Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.3. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.
1.4. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.

 

§ 2 Terminvereinbarungen
2.1.
Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und als solche behandelt und anerkannt.
Vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/-aufbereitung muss der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen. Diese ist unabhängig von der Terminvereinbarung.
2.2.
Terminvereinbarungen werden mit dem Einverständnis vom Kunden und Anbieter getroffen.
Eilaufträge müssen vom Kunden als solche vor Auftragsannahme deklariert werden.
Eine solche Auftragsannahme behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.
§ 3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen bestehen bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
3.2. Sofern kein erkennbarer Grund für eine Nichteinhaltung eines Termins besteht, kann der Anbieter eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Preises, mindestens aber
20,00 € Euro, in Rechnung stellen bzw. geltend machen.

 

§ 4 Reklamationen
4.1.
Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeugs überprüft.
Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Leistung geltend gemacht werden.
Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
4.2. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
4.3.
Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden.
Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.

 

§ 5 Haftung und Garantie
5.1.
Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet
werden kann.
5.2.
Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten
Lacken, Kratzern, Ausbesserungslackierungen, etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter oder seine Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.3.
Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, kann Dampf oder Shampoo verwendet werden.
Dies kann dazu führen, dass an sehr verschmutzten Stellen - bei genauerem Hinsehen - ein Farbunterschied zu erkennen ist, bzw., dass es zu Farbunterschieden kommen kann.
Der Auftraggeber muss hierüber vor Vertragsunterzeichnung, bzw. Auftragserteilung durch Auftragsbestätigung hingewiesen werden.
Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine/ihre Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters
ausgeschlossen.
Der Anbieter garantiert keine restlose Entfernung aller Flecken.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei Minimalrückständen weder der Anbieter noch seine Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen werden können.
Der Anbieter und seine Mitarbeiter entfernen Flecken nach allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, wenn der Auftrag erteilt wird.
5.4.
Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Aufbereitung oder Reinigung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen,
schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die
Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, sofern dies nicht vorzubeugen war, wird nicht übernommen.
5.5. Motor- und Motorenraumwäschen werden vom Anbieter oder dessen Mitarbeitern nie ausgeführt.
5.6.
Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto HiFi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter
zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
5.7.
Der Auftraggeber versichert dem Anbieter, dass sein Fahrzeug nach den geltenden Bestimmungen der StVZO zugelassen und verkehrssicher ist.
Ist das Fahrzeug abgemeldet oder vorläufig stillgelegt, muss dies in der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt werden.
5.8.
Der Anbieter gibt auf Lackversiegelung und Politur nur die durch ordnungsgemäße Verarbeitung und Anwendung durch Hersteller der Produkte ausgewiesene Garantie.
Eine Garantieverlängerung ist nicht möglich.
Die Garantien der verwendeten Produkte sind in Broschüren der Hersteller beim Anbieter erhältlich und ersichtlich.

 

§ 6 Formalitäten und schriftliche Absicherung
6.1.
Der Auftraggeber erklärt, dass mit Erteilung eines Auftrags per E-Mail oder anderen elektronischen Formen der Datenübertragung (z.B. SMS) eine Terminvereinbarung, Auftragserteilung,
oder eine Auftragsbestätigung zustande kommt und er wie in Absatz 2.1 beschrieben die Auftragserteilung damit bestätigt.
Wird dieser Terminvereinbarung nicht nachgekommen, kann der Anbieter - wie in Absatz 3.2 beschrieben - dafür eine Rechnung stellen bzw. den geforderten Betrag geltend machen.
6.2.
Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen der Auftraggeber und Anbieter oder einer seiner Mitarbeiter die Auftragsformulare in zweifacher Ausführung
unterzeichnen.
Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung ggf. das Schadenaufnahmeprotokoll bei vorhandenen Vorschäden am Fahrzeug, die weder ausgebessert werden sollen noch vom Anbieter
vergrößert werden können. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und Anbieters sowie dessen Mitarbeiter.
6.3.
Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf
bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden bezieht.
6.4.
Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Auftraggeber ihre Richtigkeit.
Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere AGB und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.

 

 

 

§ 7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
7.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder nach Vereinbarung auf Rechnung oder Sammelrechnung mit dem Zahlungsziel 14 Tage nach Rechnungserstellung.
7.2. Zahlungsvereinbarungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung und der Rechnung vermerkt sind.
7.3.
Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich.
Diese müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung und der Rechnung schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.

 


§ 8 Preise / Pauschalpreise
8.1.
Die Preise des Anbieters sind listengebunden und beziehen sich auf Einzelaufträge.
Bei Auftragserteilung für mehrere Fahrzeuge sind Preisverhandlungen zwischen Anbieter und Auftraggeber möglich.
Alle Preise, sofern nicht anders vereinbart, sind Festpreise, die aus Preislisten beim Anbieter oder auf der Webseite des Anbieters zur Einsicht bereitstehen.
8.2.
Die Preisangaben im Informationsmaterial oder der auf der Webseite des Anbieters sind Festpreise, können aber je nach Auftragsvolumen verhandelt und somit vom Anbieter auch
verändert werden.
Es gelten allgemein die Preise, die zwischen Anbieter und Auftraggeber in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten worden sind.
8.3.
Extreme Verschmutzungen wie z.B. Tierhaare, Farben, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, können Mehrkosten fällig werden, die unabhängig von
Angeboten und Pauschalpreisen sind.
Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden.
Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.

 

§ 9 Fahrzeugüberführung
9.1.
Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) als Dienstleistung dem Auftraggeber an.
Der Preis hierfür richtet sich nach der Entfernung und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen bzw. diesem mitgeteilt.
9.2.
Die Abholung erfolgt ausschließlich durch den Anbieter oder einen seiner Angestellten.
Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten. Siehe § 6.
Gleichzeitig gilt diese als Übernahmebestätigung für den Auftraggeber.
Die Zustellung erfolgt ebenfalls ausschließlich durch den Anbieter oder einen seiner Mitarbeiter.
9.3.
Das Fahrzeug des Auftraggebers ist während der Überführung über die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters versichert.
Dieser Versicherungsschutz beginnt mit der Abholung und endet mit der Übergabe nach der Zustellung.

§10 Motorwäschen
Motorwäsche und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt. Bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die Einwandfreie Elektronikabdichtung im Motorrraum seines Fahrzeuges.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort ist Weißenfels.
11.2. Gerichtsstand ist Weißenfels.
10.3. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge gilt das deutsche Recht.

 

 

 

 



Diese Seite wurde mit Jimdo erstellt!

Mit Jimdo kann sich jeder kostenlos und ohne Vorkenntnisse eine eigene Homepage gestalten. Design auswählen, Klick für Klick anpassen, Inhalte in Sekunden integrieren, fertig!
Jetzt unter de.jimdo.com für eine kostenlose Webseite anmelden und sofort loslegen.


Öffnungszeiten

Termin auf Vereinbarung.

Mo.-Fr.

9.00-17.00 Uhr

Sa.

Auf Vereinbarung

Hier finden Sie uns

Ahornweg 3

06667 Weißenfels

Tel: 0173 994 6005

Info@mr-royalz.com

Besuchen Sie uns auf